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UNSERE AGB'S

§ 1 GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSDEFINITIONEN

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's) gelten für alle zu erbringenden Leistungen und geschäftlichen Vorgänge (nachfolgend "Produkt" genannt) sowohl zwischen BlackFlameVisuals Inh. Sebastian Scharl (nachfolgend "Agentur" genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend "Kunde" genannt) als auch mit Zulieferern, Zwischenhändlern und Wiederverkäufern. Die folgenden AGB's sind Grundlage aller Verträge, zwischen Agentur und Kunden und gelten auch für alle künftigen Aufträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen sind nicht geltend sofern die Agentur diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 AUFTRAGSERTEILUNG

Die Auftragserteilung und Annahme dieser erfolgt in Schriftform via Email oder Post. Alle mündlichen Nebenabreden sind nicht Teil des Auftrages solange diese nicht von der Agentur schriftlich bestätigt wurden.
Änderungen am Vertrag nach Vertragsschluss bedürfen ebenfalls der Schriftform.

Kommt ein Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden zustande, so ist er erst nach Zusendung der Vertragsunterlagen (in Form eines Angebotes) durch die Agentur via Email und Bestätigung dieser durch den Kunden wirksam. 
Angebote sind bis 14 Tage nach Erstellung gültig. Die Agentur behält sich vor, nach Ablauf von 14 Tagen, Änderungen am Angebot vornehmen zu können.

§ 3 HERSTELLUNGSKOSTEN UND VERTRAGSBESTANDTEILE

Im Vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten für die im Angebot vereinbarten Leistungen sowie die Bereitstellung der Erstkopie für den Kunden enthalten. Das Format der Erstkopie wird bei Vertragsunterzeichnung vereinbart.


Alle Änderungen der im Vertrag festgelegten Leistungen nach Auftragserteilung können von der Agentur abgelehnt werden. Die Ablehnung von Änderungswünschen begründet kein gesondertes Kündigungsrecht des Auftraggebers.
Die Änderungswünsche können von der Agentur angenommen werden und mit einem neuen Vertrag über zusätzlich entstehende Kosten und geänderte Leistungen schriftlich festgehalten werden.

Der Kunde erwirbt mit Vertragsschluss die alleinigen aber nicht ausschließlichen Nutzungsrechte am Produkt der vereinbarten Leistung.
Die Agentur behält sich vor das Produkt für Werbezwecke auf den eigenen Kanälen wie Website und Social Media Konten zu verwenden.

Nicht Bestandteil des Vertrages sind (soweit nicht schriftlich im Vertrag vereinbart) die während der Produktion erstellten Rohdaten (Bild- , Video- und Projektdateien).

§ 4 ABRECHNUNGEN

Im Angebot und mündlich genannte Preise sind, soweit nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen.
Im Preis inbegriffen sind alle Herstellungskosten für die im Angebot festgelegten Leistungen.

Bei Projekten mit Auftragswert ab 10.000 € werden bei Auftragsannahme 25% des laut Angebot ausgewiesenen Gesamtbetrages fällig. 

Die Abrechnungen erfolgen bei Projekten unter 5.000€ als Gesamtrechnung. Bei Projekten mit über 5.000€ Auftragswert erfolgt die Abrechnung nach Fertigstellung der im Angebot angegebenen Teilschritte.

Bei Zahlungsverzug des Kunden und darauffolgender zweifacher Mahnung (im Abstand von 14 Kalendertagen), ist die Agentur auch ohne gesonderte Ankündigung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Offene Forderungen der Agentur gegenüber dem Kunden werden zu diesem Zeitpunkt fällig. Bei 14-tägigem Zahlungsverzug von Teilleistungen behält sich die Agentur vor die Produktion und Leistung zu pausieren. Ebenfalls ist die Agentur berechtigt, bei bekanntwerden von Zahlungsunfähigkeit des Kunden, vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Offene Forderungen der Agentur gegenüber dem Kunden werden zu diesem Zeitpunkt fällig.

Bei Projektabbrüchen des Kunden gelten folgende Bestimmungen:
25% des Auftragswertes schuldet der Kunde der Agentur, wenn ein Projekt abgebrochen wird, zu welchem der Kunde bereits ein Storyboard, Moodboard oder Konzepte von der Agentur erhalten hat.
100% des Auftragswertes schuldet der Kunde der Agentur, wenn ein Projekt abgebrochen wird, zu welchem der Kunde bereits Renderings oder ein Animatic erhalten hat.
Zusätzlich ist sämtlicher Schaden, der der Agentur durch die vorzeitige Beendigung des Vertrages entstanden ist, vom Kunden zu ersetzen. 
Direkt nach Abbruch des Projektes wird die Abschlussrechnung mit 14-tägigem Zahlungsziel gestellt.
Folgekosten für die Agentur (z.B. Rechtsberatungskosten, Rechtsverfolgungskosten) durch Nichtbegleichung einer Rechnung sind vom Kunden zu tragen.

Sollte die Agentur länger als vier Wochen auf Feedback vom Kunden warten, ist sie berechtigt die Abschlussrechnung für das Projekt zu stellen. Später eingereichte Korrekturen des Kunden werden als neues Projekt behandelt und erfordern ein neues Angebot.

§ 5 PFLICHTEN

Alle im Angebot festgelegten Leistungen werden von der Agentur fristgerecht zum vorher vereinbarten Zeitpunkt fertiggestellt. Zur Einhaltung der Zeitpläne verpflichtet sich der Kunde aktiv an der Mitwirkung.
Von der Agentur benötigte Informationen sowie Bild- und Videodateien, welche zur Durchführung des Projektes notwendig sind, werden vom Kunden umgehend nach Anfrage geliefert. 

Sollte der zu Projektbeginn festgelegte Zeitplan durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden gefährdet sein, ist die Agentur dazu berechtigt, einen neuen Zeitplan zu erstellen. Dieser wird per Telefon, oder Email übermittelt. Gegebenenfalls werden von der Agentur andere Projekte für Dritte weitergeführt, bevor das Projekt für den Kunden fortgesetzt wird.
Verletzt der Kunde die Mitwirkungspflicht, sind alle dadurch entstehenden Folgekosten für die Agentur durch den Kunden zu tragen.

Der Kunde bestimmt bei Projektbeginn einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Sämtliche Korrespondenz wird zwischen Agentur und dem Ansprechpartner geführt.
Sämtliche Korrekturen von dritten Personen sind unwirksam und erhalten die Wirksamkeit erst nachdem sie vom Ansprechpartner gegenüber der Agentur bestätigt werden.
Von der Agentur übermittelte Materialien für Teilschritte gelten als abgenommen, solange der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen eine Korrektur einreicht.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass aufgrund getätigter Aussagen oder bereitgestellter Materialien keine Rechte Dritter oder Gesetzte verletzt werden.
Der Kunde versichert, alle Rechte an allen Daten zu besitzen, die er der Agentur übermittelt. 
Die Agentur bemüht sich nach bestem Gewissen um die Warenzeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten, entzieht sich jedoch sämtlicher Haftung.

§ 6 KORREKTURLÄUFE

Pro im Auftrag festgelegtem Teilschritt erhält der Kunde Zwischenergebnisse vorgelegt. Jeweils zwei Korrekturgänge pro Teilschritt sind im Angebotspreis enthalten. Durch weitere Korrekturgänge entstehende Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen. Die Agentur behält sich vor zusätzliche Korrekturgänge aus Kulanz umzusetzen oder die Kosten für den Mehraufwand neu zu berechnen und dem Kunden ein dementsprechendes neues Angebot vorzulegen.
Erst sobald die Freigabe vom Kunden für die Zwischenergebnisse eines Teilschrittes in schriftlicher Form bei der Agentur eingegangen ist, beginnt diese mit dem nächsten Teilschritt.
Änderungen an bereits freigegebenen Teilschritten werden dem Kunden als Mehraufwand separat in Rechnung gestellt.

§ 7 HAFTUNG

Die Übermittlung von sämtlichem Material (u.A. Arbeiten, Produkte, Materialproben etc.) per Postweg oder Kurier erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Kunden. Transportschäden, Diebstahl oder Verlust der Sendung können nur beim jeweiligen Transportunternehmen geltend gemacht werden.

ANGABEN GEMÄSS § 5 TMG

BlackFlameVisuals Inh. Sebastian Scharl
Teutonenstraße 26
90402 Nürnberg
Deutschland

info@blackflamevisuals.de

Tel.: +49 (0) 178 8100 615

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

DE338817336

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT

Sebastian Scharl
Teutonenstraße 26

90402 Nürnberg
Deutschland

info@BlackFlameVisuals.de

Tel.: +49 (0) 178 8100 615

Letzte Aktualisierung: 29.09.2022

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